Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kopfspringer GmbH
1. Allgemeine Grundlagen
1.1 Die Kopfspringer GmbH (im Folgenden „Kopfspringer“) erbringt alle Leistungen im Consulting-Bereich auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) und des individuellen schriftlichen Angebots.
1.2 Diese AGB finden auch auf alle zukünftigen Vertragsbeziehungen Anwendung, auch wenn sie im Angebot von Kopfspringer nicht ausdrücklich erwähnt werden.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann akzeptiert, wenn Kopfspringer diese schriftlich anerkannt oder diesen zugestimmt hat.
1.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und Erklärungen sind nur dann gültig, wenn Kopfspringer sie schriftlich bestätigt.
2. Umfang der Beratungsleistungen, Vertragsabschluss
2.1 Der Umfang der Beratungsleistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von Kopfspringer.
2.2 Angebote haben, sofern im schriftlichen Angebot nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von vier Wochen.
2.3 Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber an, dass die erbrachten Leistungen von Kopfspringer Empfehlungen beinhalten können, Kopfspringer jedoch weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf diesen Empfehlungen basieren, haftbar ist.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das von Kopfspringer übermittelte Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Rücksendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zurück an Kopfspringer, auf postalischem oder elektronischem Wege (E-Mail etc.).
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Kopfspringer alle notwendigen Informationen und Daten zur Erbringung der beauftragten Leistung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Informationen und Daten, die während der Beratung bekannt werden.
3.2 Das Vertrauen zwischen dem Auftraggeber und Kopfspringer erfordert, dass Kopfspringer über vorherige oder laufende Beratungen, die im Zusammenhang mit den erbrachten Beratungsleistungen stehen, informiert wird.
3.3 Der Auftraggeber bestätigt, dass alle im Angebot aufgeführten Voraussetzungen korrekt sind.
3.4 Der Auftraggeber trifft zeitnah alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, und holt gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen ein.
3.5 Die Gesellschaft und ihre Vertreter sind allein verantwortlich für:
- das Treffen aller Managemententscheidungen,
- die Überwachung der Dienstleistungen durch ein Mitglied des Managements,
- die Beurteilung der Angemessenheit und Ergebnisse dieser Dienstleistung,
- die Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen.
3.6 Werden die Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht, stellt dieser die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos zur Verfügung und sorgt für ungestörte Arbeitsbedingungen.
3.7 Verletzungen der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder andere außerhalb der Kontrolle von Kopfspringer liegende Umstände können zu Verschiebungen des Zeitplans und zu zusätzlichen Kosten führen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
4. Durchführung der Beratungsdienstleistungen
4.1 Kopfspringer schuldet, die im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4.2 Kopfspringer ist berechtigt, die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.3 Kopfspringer wird sich bemühen, den Wunsch des Auftraggebers nach bestimmten Mitarbeitenden zu berücksichtigen, behält sich jedoch das Recht vor, Mitarbeitende nach eigenem Ermessen zuzuordnen.
4.4 Kopfspringer kann vereinbarte Leistungen teilweise oder ganz durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte erbringen lassen.
5. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit
5.1 Alle von Kopfspringer in Papierform oder elektronisch bereitgestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum von Kopfspringer. Der Auftraggeber anerkennt die ausschließlichen Rechte von Kopfspringer an diesen Unterlagen.
5.2 Der Auftraggeber darf die Unterlagen ausschließlich für die im Vertrag und im Leistungsumfang festgelegten geschäftlichen Zwecke verwenden und ist nicht berechtigt, die Unterlagen von Kopfspringer zu ändern.
5.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kopfspringer darf der Auftraggeber die Unterlagen nicht an Dritte weitergeben, öffentlich wiedergeben, daraus zitieren oder auf sie Bezug nehmen.
5.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die Punkte 5.2 oder 5.3 haftet Kopfspringer nicht für daraus resultierende Schäden.
5.5 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Kopfspringer erfordert strikte Vertraulichkeit. Kopfspringer und seine Mitarbeitenden verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
5.6 Kopfspringer darf Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte aushändigen.
5.7 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Vertrags, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung oder Kopfspringer wird vom Auftraggeber ausdrücklich von der Ver- schwiegenheitsverpflichtung entbunden.
6. Datenschutz
6.1 Kopfspringer ist datenschutzrechtlich verantwortlich gemäß DSGVO für alle im Rahmen des Auftrags verarbeiteten personenbezogenen Daten.
6.2 Kopfspringer und seine Mitarbeitenden verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß DSGVO und des Datenschutzgesetzes.
6.3 Kopfspringer ist berechtigt, Auftragsdaten elektronisch zu speichern und an andere Mitglieder des Kopfspringer-Netzwerks zu übermitteln, um Interessenskonflikte zu vermeiden und die Einhaltung berufsrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.
6.4 Kopfspringer wird dem Auftraggeber regelmäßig Informationen und Ankündigungen über die von Kopfspringer angebotenen Dienstleistungen per E-Mail, Post und Telefon übermitteln. Der Auftraggeber kann dieser Übermittlung jederzeit widersprechen.
6.5 Kopfspringer verwendet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO sicherzustellen.
6.6 Weitere Details zum Datenschutz sind auf der Website von Kopfspringer zu finden.
7. Honorar
7.1 Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von Kopfspringer angegeben.
7.2 Wenn nicht anders vereinbart, werden Reisespesen und Barauslagen i.H.v. 10% des angefallenen Honorars zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.3 Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Nachhinein, sofern nicht anders vereinbart.
7.4 Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
7.5 Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber Kopfspringer geltend gemacht werden.
7.6 Bei Zahlungsverzug ist Kopfspringer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und laufende Leistungen vorläufig einzustellen. Es gelten die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen.
8. Kündigung
8.1 Kopfspringer behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung sofort zu beenden, wenn eine Fortführung des Auftrags rechtswidrig wäre.
8.2 Der Auftraggeber schuldet Kopfspringer in einem solchen Fall die vollständige, im beauftragen Angebot festgelegte Angebotssumme ohne Abzüge.
9. Haftung
9.1 Kopfspringer haftet nur für den Endbericht und nicht für Zwischenberichte oder sonstige Kommunikation während der Projektlaufzeit.
9.2 Kopfspringer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9.3 Kopfspringer haftet nicht für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden.
9.4 Die Haftung von Kopfspringer ist auf die Auftragssumme, jedoch maximal auf 350.000 Euro, beschränkt.
9.5 Falls das mögliche Schadensvolumen nach Ansicht des Auftraggebers den genannten Betrag übersteigt, kann Kopfspringer eine Zusatzversicherung abschließen, sofern der Auftraggeber die Prämie übernimmt und den Wunsch nach einer solchen Zusatzversicherung explizit zum Ausdruck bringt.
9.6 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
9.7 Zieht Kopfspringer Dritte zur Vertragserfüllung heran, haftet Kopfspringer nur für deren Auswahl und Überwachung.
9.8 Eine Haftung von Kopfspringer gegenüber Dritten wird ausgeschlossen. Werden Unterlagen an Dritte weitergegeben, haftet Kopfspringer diesen gegenüber nicht.
10. Loyalität, Abwerbeverbot
Während der Vertragslaufzeit und ein Jahr nach Beendigung der Beratungsleistungen darf der Auftraggeber keine Mitarbeiter von Kopfspringer abwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 100.000 Euro fällig.
11. Haftung
11.1 Kopfspringer darf den Auftraggeber und das Projekt in seine Referenzliste aufnehmen.
11.2 Der Auftraggeber darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Kopfspringer übertragen. Kopfspringer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Tochter- oder Schwesterunternehmen übertragen.
11.3 Kopfspringer verwendet Technologien zur Erkennung und Filterung von Spam-E-Mails, übernimmt jedoch keine Garantie für die Zustellung von E-Mails.
11.4 Erfüllungsort ist Düsseldorf. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Düsseldorf zuständig.
11.5 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt des Vertrags unberührt.